Erlaubte Fahrzeugklasse

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)

  • bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
  • mit bis zu acht Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz),
  • auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg),
  • auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter

  • 17 Jahre: Begleitetes Fahren (B17)
  • 18 Jahre

Dein Ablauf

1. Schritt: Die Anmeldung

Melde dich ganz unverbindlich über unser Online-Anmeldeformular an. Wir vereinbaren für dich einen persönlichen Termin, wo wir über den Ablauf und über das weitere Vorgehen sprechen. Falls Du dann noch offene Fragen haben solltest, beantworten wir dir diese natürlich auch gerne.

2. Schritt: Benötigte Unterlagen bei der Führerscheinstelle

Dafür brauchst du:

  • Die Bestätigung deiner Fahrschule,
  • ein biometrisches Passbild,
  • deinen Reisepass oder Personalausweis,
  • das Ergebnis eines Sehtests beim Optiker (nicht älter als 2 Jahre),
  • den Nachweis über einen erfolgreich abgeschlossenen Erste-Hilfe-Kurs.

3. Schritt: Theorie

Der Theorie-Unterricht hilft dir dich auf die Praxis und natürlich auch auf die Theorie-Prüfung vorzubereiten. In den Unterrichtsstunden lernst du viel über die Straßenverkehrsordnung und kannst deine Kenntnisse zur Verkehrssicherheit erweitern.

Gut zu wissen:

Für einen Führerschein der Klasse B brauchst du 12 Stunden im Grundstoff und zwei Stunden im Zusatzstoff.

Mindestumfang des Theorieunterrichts: 14 Themen

(Thema 13+14 klassenspezifischer Zusatzstoff)

Thema 1: Persönliche Voraussetzungen

Thema 2: Risikofaktor Mensch

Thema 3: Rechtliche Rahmenbedingungen

Thema 4: Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge

Thema 5: Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen

Thema 6: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Thema 7: Teilnehmer am Straßenverkehr – Besonderheiten und Verhalten

Thema 8: Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise

Thema 9: Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern

Thema 10: Ruhender Verkehr

Thema 11: Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften

Thema 12: Sicherheit durch Weiterlernen

Klassenspezifischer Unterricht (B)

Thema 13: Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung, umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen

Thema 14: Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen

Theorieprüfung

Gut zu wissen:

Fragestellungen zu den Vorfahrtsregeln haben einen besonderen Stellenwert bei der Theorieprüfung. Eine falsche Antwort ergibt fünf Fehlerpunkte. Liegst du bei zwei Fragen aus dieser Kategorie daneben, gilt die Prüfung automatisch als nicht bestanden, auch wenn du dir ansonsten keinerlei Fehler geleistet hast.

Über zehn Fehlerpunkte bei der Theorieprüfung: Und nun?

Hast du bei der Theorieprüfung zu viele Fehlerpunkte und bist somit durchgefallen, ist dies natürlich ärgerlich. Du mußt nämlich bei jedem Versuch erneut die Prüfungsgebühr entrichten. Gemäß § 18 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wirst du zudem mit einer Sperrzeit von mindestens zwei Wochen belegt.

Bei Täuschungshandlungen gilt die Prüfung als nicht bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung darf nicht vor Ablauf eines angemessenen Zeitraums (in der Regel nicht weniger als zwei Wochen, bei einem Täuschungsversuch mindestens sechs Wochen) wiederholt werden.

Ein Betrugsversuch ist also in doppelter Hinsicht ärgerlich. Dieser führt nicht nur zum Nichtbestehen, sondern auch zu einer Sperrzeit von mindestens sechs Wochen.

4. Schritt:  Die praktische Ausbildung

Langsam aber sicher soll es in den Fahrstunden mit deinem Können aufwärts gehen. Neben der Übungsstunden (Stadtfahrten), die sich nach dem Können eines jeden Einzelnen richten, sind auch hier besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben:

Die vorgeschriebenen Sonderfahrten zu je 45 Min:

🚗 Klasse  B

‍- fünf Überlandfahrten
– vier Autobahnfahrten
– drei Nachtfahrten

Wie läuft die Fahrprüfung ab? 🤓

Versuche den Tag deiner Fahrprüfung entspannt zu gestalten, damit du ohne Stress und pünktlich zum Termin erscheinen kannst. Nach der Begrüßung steigen alle in den Fahrschulwagen. Dein Fahrlehrer sitzt wie gewohnt auf dem Beifahrersitz rechts neben dir. Der Prüfer nimmt rechts hinten Platz, damit er das Instrumentenfeld des Autos und die Verkehrssituationen gut sehen kann. Bevor es losgeht, ist es wichtig, dass du noch einmal deine Sitzposition, das Lenkrad sowie die Außen- und Rückspiegel einstellst, wie du es in der Fahrschule gelernt hast. Der Prüfer wird dir den Ablauf der Prüfung erklären. Von jetzt an gibt er dir die Fahrtanweisungen und nicht mehr dein Fahrlehrer. Bis auf diesen Unterschied kannst du dir die Prüfung wie eine normale Fahrstunde vorstellen. Das, was du in der Prüfung zeigen musst, hast du davor in den Fahrstunden gelernt und geübt.