Mehr Praxis – Mehr Erfahrung – Weniger Unfälle!

Der Grundgedanke


Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Fahranfängern. Deshalb ist das Unfallrisiko für diese jungen Menschen wesentlich höher. An mehr als 1/5 aller Unfälle mit Personenschäden waren 18- bis 24- jährige als Fahrzeugführer beteiligt. Die Einführung des “Begleiteten Fahrens ab 17” soll einen Beitrag zur Senkung dieses hohen Unfallrisikos leisten und zwar insbesondere auf Grund des “mäßigenden Einflusses” durch die Begleitpersonen, sowie der Möglichkeit mehr Erfahrungen zu sammeln.

Die Teilnahme am Modellversuch ist an bestimmte Auflagen gebunden:

  • Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.
  • Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein
  • Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
  • Die Begleiter dürfen nur max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg vorweisen.
  • Mit der Prüfungsbescheinigung darf in Deutschland und Österreich gefahren werden.
  • Ein BF 17-Inhaber der das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf mit der BF 17 -Bescheinigung nicht mehr in Österreich fahren. Er muss einen gültigen Kartenführerschein besitzen